|   | |
  |  
 
   - 
Bei Tagegeldern und im Todesfall ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monates zu zahlen.
  
- 
Bei Invaliditätsleistungen hat der Versicherer drei Monate Zeit gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe er die Entschädigungspflicht anerkennt.
  
- 
Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen, die der Versicherte beizubringen hat.
 
   |  
  |   |  |  
       Nicolle Stiegler-Günther  Hopfgartener Straße 60  09430 Drebach  Telefon: 03725-23341   
      
      mehr...
      
      |  
  |