VERSICHERUNGSMAKLERIN STIEGLER-GÜNTHER
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Schuldunfähige Kinder

Schuldunfähige Kinder sind laut Gesetz Kinder unter sieben Jahren. Bei Schäden im Straßenverkehr wurde die Schuldfähigkeit seit August 2002 auf Zehn Jahre heraufgesetzt. Eltern haften nur dann für ihre schuldunfähigen Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das spielt im Versicherungsfall eine entscheidende Rolle.

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Kontakt
Nicolle Stiegler-Günther
Hopfgartener Straße 60
09430 Drebach
Telefon: 03725-23341
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