VERSICHERUNGSMAKLERIN STIEGLER-GÜNTHER
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Opferschutz bei Nichtermittlung des Täters

Der Opferschutz bei Nichtermittlung des Täters ist eine Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung bei körperlicher Schädigung des Versicherungsnehmers nach Gewalttat und nicht ermitteltbarem Täter.

Dies kann zum Beispiel dann relevant sein, wenn der Geschädigte nach einer Schlägerei in der Disco ein Nasenbeinbruch hat und der Täter unbekannt bleibt.

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Kontakt
Nicolle Stiegler-Günther
Hopfgartener Straße 60
09430 Drebach
Telefon: 03725-23341
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