VERSICHERUNGSMAKLERIN STIEGLER-GÜNTHER
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Mindesttodesfallleistung

Innerhalb einer Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung oder Dread-Disease Versicherung kann für den Tod des Versicherungsnehmers die Auszahlung einer Todesfallleistung vereinbart werden, um Angehörige des Verstorbenen finanziell abzusichern. Diese Todesfallleistung kann jedoch variieren – bei fondsgebundenen Versicherungen orientiert sich die Todesfallsumme beispielsweise an der Höhe des Fondsvermögens. Die Mindesttodesfallleistung garantiert jenen Betrag, der unabhängig von der Fondsentwicklung oder von Zusatzvereinbarungen beim Tod des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

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Kontakt
Nicolle Stiegler-Günther
Hopfgartener Straße 60
09430 Drebach
Telefon: 03725-23341
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