VERSICHERUNGSMAKLERIN STIEGLER-GÜNTHER
Menü
... optimal versichert
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Grobe Fahrlässigkeit (Haftpflicht)

In der allgemeinen Haftpflichtversicherung bedeutet die grob fahrlässige Schadensverursachung nicht die Versagung des Versicherungsschutzes. Erst die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens führt zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers. Für die Frage der Haftung des Versicherten kann es durchaus von Bedeutung sein, ob grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorgelegen hat.

siehe: VVG-Reform

Grobe Fahrlässigkeit

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Nicolle Stiegler-Günther
Hopfgartener Straße 60
09430 Drebach
Telefon: 03725-23341
mehr...