VERSICHERUNGSMAKLERIN STIEGLER-GÜNTHER
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Erlebensfall

Der Erlebensfall ist anzustreben, denn es bedeutet, dass die versicherte Person den normalen Versicherungsablauf erlebt. Das Versicherungsunternehmen weist ihren Kunden meist rechtzeitig darauf hin und es kommt zur Zahlung aus dem Lebensversicherungsvertrag, der Erlebensfallleistung.

Erlebenfall
Erlebensfallleistung
Erlebensfallversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Schwere Krankheit
Todesfallleistung bei Verschollenheit

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Kontakt
Nicolle Stiegler-Günther
Hopfgartener Straße 60
09430 Drebach
Telefon: 03725-23341
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