VERSICHERUNGSMAKLERIN STIEGLER-GÜNTHER
Menü
... optimal versichert
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Blitzschlagschäden

Blitzschlagschäden werden in der Regel durch die Feuerversicherung abgedeckt. Auch bei einem sogenannten "kalten Blitzschlag" ohne Brand, sind die Schäden abgedeckt. Nicht mitversichert sind durch Blitzschlag entstandene Überspannungsschäden an elektr. Leitungen, Geräten, Maschinen usw.. Die kann man extra versichern.

Blitzschlag

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Nicolle Stiegler-Günther
Hopfgartener Straße 60
09430 Drebach
Telefon: 03725-23341
mehr...