VERSICHERUNGSMAKLERIN STIEGLER-GÜNTHER
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Arbeitslosigkeit - Außerkraftsetzen des Vertrages

Versicherungsverträge können auf Wunsch des Versicherungsnehmers aufgelöst werden, wenn der Versicherungsnehmer nachweislich während der Vertragslaufzeit arbeitslos wird.

Die Außerkraftsetzung wird mit Ende der Arbeitslosigkeit aufgehoben und der Vertrag läuft normal weiter. Dauert die Arbeitslosigkeit länger als 3 Jahre, wird der Vertrag ohne besondere Vereinbarungen aufgelöst.  

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Kontakt
Nicolle Stiegler-Günther
Hopfgartener Straße 60
09430 Drebach
Telefon: 03725-23341
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